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Zu den besonderen Schwerpunkten
der anwaltlichen Tätigkeit gehört die stets zeitnahe
und effiziente Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bereich des Arbeitsrechts,
sowohl im Individualarbeitsrecht, als auch im Betriebsverfassungsrecht.
Gerade im Arbeitsrecht reichen bloße Rechtskenntnisse meist
nicht, um Erfolg zu haben. Hier sind vielmehr Verhandlungsgeschick
und strategisches Vorgehen gefragt. Wir entwickeln gemeinsam mit
Ihnen maßgeschneiderte Lösungen unter Beachtung der
finanziellen Aspekte und rechtlichen Möglichkeiten. Dabei
hilft langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht
und die ständige Fort- und Weiterbildung in diesem Rechtsgebiet
- von der Sie profitieren!
Weiterer Schwerpunkt ist Mietrecht, sowohl Wohnraum- als auch
Gewerbemietrecht.
Das Mietrecht gehört seit vielen Jahren zum Schwerpunkt der
anwaltlichen Tätigkeit, von der Mietvertragsgestaltung über
Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern bis zur Kündigung
des Mietverhältnisses sowie die Abwicklung nach Ende der
Mietzeit.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen darüber hinaus
auch für alle weiteren rechtlichen Fragen kompetent zur Verfügung.
Neben Professionalität und ständig aktuellem Fachwissen
legen wir Wert auf eine individuelle Betreuung und Beratung. Wir
sind jederzeit erreichbar, bieten zeitnahe Besprechungstermine
sowie regelmäßige und vollständige Information
über den Fortgang Ihres Verfahrens. Die Kanzlei verfolgt
Ihre Interessen hochqualifiziert, praxisorientiert und stringent.
Die Anwendung modernster Büro- und Kommunikationstechnik
ist eine Selbstverständlichkeit.
Bitte zögern Sie nicht, uns anzurufen! Wir besprechen dann
persönlich, ob und wie wir Ihnen helfen können. |